Thüringer OLG stoppt biometrische Online-Prüfungsaufsicht
Das Thüringer Oberlandesgericht hat die biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen für unzulässig erklärt. Die Universität Erfurt durfte Gesichtserkennungsdaten ihrer Studierenden nicht verarbeiten. Das Urteil setzt bundesweit Maßstäbe für datenschutzkonforme digitale Prüfungsformate.