41.000 Euro durch Phishing-Betrug verloren: Kunde haftet selbst nach unautorisierten Überweisungen bei grobem Fehlverhalten
Ein Ehepaar aus dem Ammerland scheiterte vor dem Oberlandesgericht Oldenburg mit seiner Klage gegen die Bank auf Rückerstattung von knapp 41.000 Euro, die durch eine Phishing-Attacke erbeutet wurden. Das Gericht sah grobe Fahrlässigkeit der Ehefrau, die auf einer gefälschten Website sensible Bankdaten eingegeben und einen PushTAN-Registrierungslink weitergegeben hatte.