Boarding verweigert trotz offener Tür – Airline muss zahlen
Fünf Reisende erhalten jeweils 600 Euro Entschädigung, weil ihnen trotz rechtzeitigen Erscheinens das Boarding verweigert wurde, obwohl das Flugzeug noch geöffnet und der Einstieg im Gange war. Das Landgericht Frankfurt entschied, dass in solchen Fällen eine Mitnahmepflicht der Airline besteht und keine organisatorischen Gründe entgegenstanden.