Vorlage an EuGH: Ist der Ausschluss von Schulassistenzleistungen für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland europarechtskonform?
Die 2009 geborene Klägerin ist Deutsche und wohnt in Belgien. Sie leidet aufgrund einer geistigen Behinderung an einer Entwicklungsstörung und besucht eine Gesamtschule in Aachen, wo ihre Mutter arbeitet. Ihren Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form von Schulassistenzleistungen lehnte die beklagte Städteregion Aachen ab. Widerspruch und Klage blieben erfolglos.