Inflationsausgleichsprämie: Klagen außertariflich Beschäftigter gegen VW abgewiesen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Klagen außertariflich beschäftigter VW-Mitarbeiter auf Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie und Weitergabe der Tariflohnerhöhung abgewiesen. Das Gericht sah die Gesamtzusagen als betriebsvereinbarungsoffen an. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist zugelassen.