Vulgäre Kritik an Schichtführung rechtfertigt keine Kündigung
Das LAG Düsseldorf hält eine Kündigung wegen vulgärer Kritik an der Schichtführung für unwirksam. Die Äußerung sei zwar grob und unangemessen, jedoch nicht als persönliche Beleidigung gemeint gewesen. Die Kündigung sei daher unverhältnismäßig.