Bayerisches Oberstes Landesgericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen gegen die Sparkasse Nürnberg
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat mit Urteil vom 28. Februar 2024 der Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbands gegen die Sparkasse Nürnberg teilweise stattgegeben. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Anpassung variabler Vertragszinsen in Prämiensparverträgen mit unwirksamer Zinsklausel und die Kündbarkeit von Prämiensparverträgen. Sachverhalt: Gegenstand der Musterfeststellungsklage sind Sparverträge, die ab den 1990er-Jahren von…