Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines Regionalplans klagen
Eine anerkannte Umweltvereinigung kann gerichtlich überprüfen lassen, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Aufhebung einer der beigeladenen Gemeinde gewährten Abweichung von Zielen eines Regionalplans. Der Regionalplan legt…