Am 01. August startet der elektronische Rechtsverkehr am Bundesverfassungsgericht
Am 1. August 2024 treten die §§ 23a ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in Kraft. Damit können ab dem 1. August 2024 um 0.00 Uhr Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.