BGH: Verurteilung wegen zweifachen Totschlags ohne Leichen rechtskräftig
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts München I verworfen. Dieses hatte den Angeklagten wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte…