
Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. Mai 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2025 den syrischen Staatsangehörigen Fahad A. durch Beamte des Bundeskriminalamts in Primasens (Rheinland-Pfalz) festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist der Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 9 VStGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime unter dem damaligen Präsidenten Bashar Al Assad dazu über, regierungskritische Aktivitäten der Opposition flächendeckend mit brutaler Gewalt zu unterdrücken. Den syrischen Geheimdiensten kam dabei eine wesentliche Rolle zu. Das Ziel war es, die Protestbewegung mit Hilfe der Geheimdienste bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Hierzu wurden überall im Land tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet.
Fahad A. arbeitete zwischen Ende April 2011 bis Mitte April 2012 als Wärter in dem vom syrischen Allgemeinen Geheimdienst betriebenen Gefängnis der Abteilung 251 (Al Kathib-Abteilung) in Damaskus. Er beteiligte sich dort an weit mehr als 100 Verhören, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden, etwa durch Stromstöße oder Schläge mit Kabeln. Auf Anweisung seiner Vorgesetzten drangsalierte der Beschuldigte Inhaftierte auch nachts, indem er sie beispielsweise an der Decke aufhängte, mit kaltem Wasser übergoss oder sie zwang, in unbequemen Positionen zu verharren. Infolge solcher Misshandlungen sowie der katastrophalen Haftbedingungen kamen mindestens 70 Gefangene ums Leben.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über dessen Vollzug entscheiden wird.
Generalbundesanwalt, 27.05.2025