Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag (7. Juni 2024) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2024 den deutsch-marokkanisch-polnischen Staatsangehörigen Soufian T. am Flughafen Köln-Bonn durch Beamte des Polizeipräsidiums Bonn und der Bundespolizei festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AWG i.V.m. den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Beschuldigte identifiziert sich mit der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“. Im September 2023 überwies er bei drei Gelegenheiten über eine Kryptowährungsbörse im Internet einen Betrag in Höhe von 1.675 US-Dollar auf ein Konto der IS-Teilorganisation „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK).

Der Beschuldigte wurde am 7. Juni 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

(c) Generalbundesanwalt, 10.06.2024

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