
Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag (9. Mai 2025) sowie am Samstag (10. Mai 2025) die ukrainischen Staatsangehörigen Vladyslav T. und Daniil B. vorläufig festnehmen lassen und bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Anträge auf den Erlass von Haftbefehlen gestellt. Die Festnahme von Vladyslav T. erfolgte am 9. Mai 2025 in Köln durch Beamte des Polizeipräsidiums Köln; seine Vorführung vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs fand am Abend desselben Tages statt. Daniil B. wurde am 10. Mai 2025 in Konstanz von Beamten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg festgenommen und am Sonntag (11. Mai 2025) vorgeführt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat in beiden Fällen die Haftbefehle erlassen und in Vollzug gesetzt.
Zudem hat die Bundesanwaltschaft gestern (13. Mai 2025) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2025 den ukrainischen Staatsangehörigen Yevhen B. im Kanton Thurgau (Schweiz) festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB) dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird ihnen auch vorgeworfen, sich zur Begehung einer schweren Brandstiftung sowie der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion bereit erklärt zu haben (§ 30 Abs. 2 StGB i. V. m. § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB und § 308 Abs. 1 StGB).
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Yevhen B., Daniil B. und Vladyslav T. erklärten sich spätestens Ende März 2025 gegenüber einer oder mehreren mutmaßlich im Auftrag russischer staatlichen Stellen handelnden Personen bereit, Brand- und Sprengstoffanschläge auf den Gütertransport in der Bundesrepublik Deutschland zu begehen. Hierzu sollten die Beschuldigten arbeitsteilig von Deutschland aus an Empfänger in der Ukraine Pakete mit Spreng- oder Brandvorrichtungen versenden, die sich während des Transports entzünden würden. Um geeignete Transportwege auszukundschaften, gab Vladyslav T. Ende März 2025 in Köln zwei Testpakete auf, in denen sich unter anderem GPS-Tracker befanden. Den Auftrag hierzu erteilte Yevhen B. Er stellte über Daniil B. auch die Paketinhalte zur Verfügung.
Die Bundesanwaltschaft führt das Verfahren aufgrund der besonderen Bedeutung (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 3a GVG). Mit den Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die Vorführung von Yevhen B. vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgt nach seiner Überstellung aus der Schweiz.