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Am 8. und 9. Mai 2025 findet in den Räumen des Bundesverwaltungsgerichts der 3. Leipziger Dialog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit statt.

Der Leipziger Dialog wird von dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. (BDVR) gemeinsam durchgeführt. Er bietet bis zu 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Möglichkeit zu einem fachlichen und persönlichen Austausch über die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, mit denen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit aktuell befasst sind. Er bereichert und ergänzt die im Verwaltungsprozessrecht ausgeformten Kommunikationswege zwischen den drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Nach Eröffnung der Veranstaltung durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher, und den Vorsitzenden des BDVR, Dr. Robert Seegmüller, kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 16 Gesprächsforen zusammen. Die Diskussionen werden dabei von den Gästen sowie Mitgliedern aus den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts anhand von Beiträgen und Impulsreferaten gestaltet, sodass aktuelle Rechtsfragen erörtert und neue Perspektiven gewonnen werden können. Die Foren decken Themen aus der gesamten Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab, u.a. das Asyl- und Ausländerrecht, das Dienstrecht, das Baurecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, aktuelle Fragen des Rechtsschutzes im Planfeststellungsrecht, Cannabis im Straßenverkehr sowie Informations- und Auskunftsansprüche.

Der Leipziger Dialog findet ergänzend zu den Verwaltungsgerichtstagen alle drei Jahre statt.

Bundesverwaltungsgericht, 08.05.2025

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