Zum 16. Juni 2023 beendet die Richterin am Bundessozialgericht Susanne Hüttmann-Stoll ihren aktiven Dienst am Bundessozialgericht.

Susanne Hüttmann-Stoll, 1959 geboren, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Kiel sowie Referendarszeit zunächst als Rechtsanwältin tätig. Ihre richterliche Tätigkeit begann sie 1988 in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein. In der Zeit als Richterin am Sozialgericht Kiel war sie von 1991 bis 1994 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet. Im März 1994 wechselte sie als Richterin am Landessozialgericht in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg. Von 1995 bis 1998 war sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Im August 2003 wurde Susanne Hüttmann-Stoll zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht für das Land Brandenburg in Potsdam ernannt.

Ab November 2004 war Susanne Hüttmann-Stoll Richterin am Bundessozialgericht. Zunächst dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat zugeordnet, gehörte sie ab Januar 2013 dem für das Unfallversicherungsrecht zuständigen 2. Senat des Bundessozialgerichts an, mehrere Jahre auch als dessen stellvertretende Vorsitzende.

Über ihre richterliche Tätigkeit hinaus war und ist Susanne Hüttmann-Stoll vielfältig engagiert. Sie war bis 2023 nichtständiges ordentliches Mitglied des Bundespersonalausschusses und von März 2008 bis Februar 2020 stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte des Gerichts. Sie setzte sich im Deutschen Juristinnenbund (djb) e.V. als Koordinatorin des dortigen Netzwerkes der Gleichstellungsbeauftragten, als Mentorin sowie als Mitglied der Kommission „Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich“ für die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter ein.

Ihr vielfältiges Engagement wird Susanne Hüttmann-Stoll auch nach ihrer aktiven richterlichen Tätigkeit in Göttingen, wo sie mit ihrer Familie lebt, fortführen.

(c) BSG, 16.06.23

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