Am 15. Januar 2024 wurden im Konferenzzentrum des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales die Ergebnisse des von einem wissenschaftlichen Beirat begleiteten Forschungsprojekts zur Geschichte des Bundessozialgerichts vorgestellt. Untersucht wurde die Zeit von seiner Gründung 1954 bis in die 1970er Jahre. Die im Verlag C. H. Beck veröffentlichte Studie schildert die Rolle des Bundessozialgerichts für die Auslegung von Gesetzen, seinen Einfluss auf Politik und Wissenschaft und das Handeln der Richter zwischen NS-Belastung und demokratischer Neuorientierung.

In seiner Begrüßung würdigte der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel die gelungene Aufarbeitung der frühen Geschichte des Gerichts, einer Epoche der Auswahl der ersten Richtergeneration und der Organisation des neuen Gerichts sowie der gerichtlichen Aufarbeitung vielfältiger Rechtsfragen infolge unzähliger Kriegsschäden. Diese Anfangsphase hätte – so der Präsident – nicht spannender beschrieben werden können. Kerstin Griese,  Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, dankte in ihrem Grußwort den Historikern Dr. Winfried Rudloff und Prof. Dr. Marc von Miquel für die umfassende und äußerst lesenswerte Aufarbeitung der Sozialgeschichte vor dem Hintergrund der in der jeweiligen Zeitperiode relevanten sozialrechtlichen und sozialpolitischen Fragestellungen. „Die Meisten hier im Saal werden der Einschätzung der Studie zustimmen, die Rechtsprechung dieses obersten Sozialgerichts in Deutschland wirke als Störmelder für Lebenssachverhalte, deren sozialrechtliche Befriedung Schwierigkeiten bereitete und deren unbefriedigende Regelung im Sozialrecht neue Antworten herausforderte“. 

Prof. Dr. Marc von Miquel und Dr. Winfried Rudloff warfen in ihrer Präsentation Schlaglichter sowohl auf einige Biographien von Richterinnen und Richtern des Bundessozialgerichts der ersten Generation einschließlich ihrer Verstrickung in das NS-Regime als auch auf Rechtsprechungslinien insbesondere zum Recht der Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie auf den Einfluss einzelner Bundesrichter auf die Gestaltung der Sozialpolitik in der Nachkriegszeit.

In seinem Schlusswort warb der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel nicht nur für die Lektüre der nunmehr vorliegenden Studie, sondern auch für ein Folgeprojekt. „Die Leitlinien der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und die Rolle der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor dem Hintergrund höchst unterschiedlicher Rentensysteme in der DDR und der Bundesrepublik scheinen einer genaueren Betrachtung wert“ zu sein, so Schlegel.

(c) BSG, 16.01.2024

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