Prof. Dr. Koen Lenaerts, der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), besuchte am 19. Januar 2024 den Bundesfinanzhof (BFH) zu einem Fachgespräch. Der Präsident des BFH, Dr. Hans-Josef Thesling, hieß Prof. Dr. Lenaerts herzlich im höchsten deutschen Gericht für Steuer- und Zollsachen willkommen.

Nach einer Führung durch das Gerichtsgebäude diskutierten der Präsident des EuGH und die Vorsitzenden der Fachsenate des BFH über aktuelle unionsrechtliche Fragestellungen. Ein Schwerpunkt des Gedankenaustauschs lag auf den Einzelheiten des Verfahrens für Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH, insbesondere die Bedeutung von Hinweisen des BFH im Vorlagebeschluss und der Gang des Verfahrens innerhalb des EuGH. Ein weiterer Schwerpunkt betraf den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Satzung des EuGH. Hier wird voraussichtlich die in Kürze in Kraft tretende Regelung zu einem Zuständigkeitswechsel für Vorabentscheidungsersuchen in Mehrwertsteuer-, Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten vom EuGH auf das Gericht der Europäischen Union (EuG) führen.

(c) BFH, 23.01.2024

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