Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) trafen sich die deutschen Mitglieder im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) in Zivil- und Handelssachen am 7. November 2023 zu ihrer jährlichen Konferenz im BfJ. Veronika Keller-Engels, Präsidentin des BfJ, sowie Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht, begrüßten die Teilnehmenden und betonten die Bedeutung des EJN für eine funktionierende grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Europa.

Zu den deutschen Mitgliedern im EJN in Zivil- und Handelssachen zählen neben dem BfJ als Bundeskontaktstelle insbesondere die EJN-Landeskontaktstellen, die EJN-Familienrichterinnen und -richter sowie die betroffenen Berufskammern. Das jährliche Treffen dient dem Austausch über aktuelle praxisbezogene Themen der Zivilrechtshilfe in der EU.

Die Europäische Kommission war durch die Generalsekretärin des EJN, Marie Vautravers, vertreten. Sie ging auf die aktuellen Entwicklungen und Initiativen des Netzwerkes ein, so u. a. auf neu erarbeitete Leitfäden für die gerichtliche Praxis im internationalen Kindschaftsrecht.

Einen Schwerpunkt bildete der Austausch über die Digitalisierung der EU-Rechtshilfeverordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme. Die zuständigen Stellen in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten sind im Rahmen der beiden Rechtshilfeverordnungen verpflichtet, die grenzüberschreitende Kommunikation ab Mai 2025 elektronisch zu führen. Entscheidend sind hier die Fragen, wie die deutschen Stellen an das europaweite sichere IT-System angeschlossen werden und welche Rolle dabei die vorgesehene EU-weite Referenzimplementierungssoftware spielen wird.

Das Treffen eröffnete zudem Perspektiven in die Rechtspraxis anderer Mitgliedstaaten. Begrüßen konnten die Teilnehmenden den österreichischen Verbindungsrichter vom Bezirksgericht in Linz. Ebenso gaben die deutsche Verbindungsbeamtin im französischen Justizministerium sowie der französische Verbindungsrichter im Bundesministerium der Justiz in Berlin einen Überblick über ihre Unterstützungsmöglichkeiten.

Das EJN besteht seit über 20 Jahren. Ein Netz an Kontaktstellen in allen Mitgliedstaaten der EU unterstützt die gerichtliche Praxis bei der Problemlösung in grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten. Hierzu gehören unter anderem die Einholung von Informationen zum Recht anderer Mitgliedstaaten oder die Unterstützung bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen. Das BfJ leistet als Bundeskontaktstelle im EJN den Gerichten und Justizverwaltungen praktische Hilfestellung in Einzelfällen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union.

Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh sowie auf dem Europäischen Justizportal unter https://e-justice.europa.eu.

Im Rahmen des EJN organisiert das BfJ regelmäßig auch die zentrale deutsche Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz, in diesem Jahr am 23. November 2023 in Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt im Landgericht Halle (Saale). Mit Workshops zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, Insolvenzen innerhalb der EU und dem grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln sowie einer Podiumsdiskussion zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Justiz ist auch dieses Jahr wieder ein spannendes Programm zu erwarten.

(c) BfJ, 10.11.2023

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