Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 28. März 2023 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 9. Juli 2022 seine Ex-Freundin und deren Mitbewohnerin in deren gemeinsamer Wohnung in Elmshorn jeweils mit zahlreichen Messerstichen. Er handelte dabei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.

Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Itzehoe auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 24. Oktober 2023 – 5 StR 376/23

Vorinstanz:

Landgericht Itzehoe – Urteil vom 28. März 2023 – 6 Ks 315 Js 18952/22

(c) BGH, 10.11.2023

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