Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. 

Nach den Feststellungen der Strafkammer tötete die Angeklagte in den Jahren 2011 und 2012 ihre beiden Söhne, indem sie ihnen jeweils eine Decke, ein Kissen oder eine ähnliche weiche Bedeckung auf das Gesicht presste. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, die jeweils die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatten, als unbegründet verworfen. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Vor- oder zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. 

Urteil vom 28. März 2024 – 4 StR 370/23

Landgericht Bochum, Urteil vom 6. März 2023 – 7 Ks 30 Js 151/20-19/22

(c) BGH, 28.03.2024

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