Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen der Strafkammer tötete die Angeklagte Anfang Februar 2023 ihren neunjährigen Sohn, indem sie ihm mit einer Bratpfanne auf den Kopf schlug und ihn sodann in einer Badewanne ertränkte. Anschließend versuchte sich die Angeklagte selbst zu töten.

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 26. Februar 2024 ? 4 StR 37/24

Landgericht Hagen – Urteil vom 11. August 2023 – 31 Ks-400 Js 57/23-4/23

(c) BGH, 06.03.2024

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