Die Staatsanwaltschaft wirft dem zur Tatzeit mindestens 21-jährigen Angeklagten vor, am 18.10.2022 gegen 23:13 Uhr in Bremen den von den zwei Geschädigten mit sich geführten E-Scooter entweder selbst ergriffen zu haben oder dabei gewesen zu sein, als die gesondert verfolgte und den Angeklagten begleitende Person den Roller ergriffen haben soll. Als es daraufhin mit den Geschädigten zu einem Gezerre um den E-Scooter gekommen sein soll, soll entweder der Angeklagte oder die gesondert verfolgte Person aufgrund eines spontan gefassten gemeinsamen Tatplans, mit einem Messer (Klingenlänge mindestens 6 cm) in einem Abstand von ca. einem Meter auf die Geschädigten zugegangen und „Mein Roller“ geäußert haben. Daraufhin sollen die Geschädigten den E-Scooter losgelassen haben und der Angeklagte mit der weiteren Person davongefahren sein.

Am 05.11.2022 gegen 04:40 Uhr soll der Angeklagte in der Lloydpassage in Bremen aufgrund eines gemeinsamen Tatplans mit zwei weiteren Personen den Geschädigten angetanzt und angefasst haben, wobei es dem Angeklagten gelungen sein soll, das Mobiltelefon, sowie das Portemonnaie nebst Bargeld und EC-Karte sowie weitere Gegenstände aus der Hosentasche oder Umhängetasche des Geschädigten zu entwenden. Als der Geschädigte den flüchtenden Personen hinterherlief, sollen der Angeklagte und eine der weiteren Personen sich umgedreht und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, wodurch dieser gerötete Bindehäute, tränende Augen und Schmerzen erlitten haben soll.

Prozessbeginn ist am Freitag, der 21. April um 09:00 Uhr

Quelle: Landgericht Bremen, Pressemitteilung vom 18. April 2023

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