Das Oberverwaltungsgericht für die Länder Berlin und Brandenburg hat seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Dieser Bericht gibt Aufschluss über die Geschäftsentwicklung des Gerichts im abgelaufenen Jahr. Zudem enthält er einen Ausblick auf im Jahr 2022 anstehende Entscheidungen.

Künftig wird die Belastung des Oberverwaltungsgerichts durch erstinstanzliche Verfahren im Bereich des Planungsrechts steigen, denn die Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte etwa bei der Genehmigung von Windenergieanlagen wurden ausgeweitet. Die politisch wie gesellschaftlich gewollte Energiewende und alle Bemühungen um eine Beschleunigung von Planungsverfahren und ihre gerichtliche Kontrolle können aber nur gelingen, wenn die Gerichte in die Lage versetzt werden, diese Verfahren zeitnah zu bearbeiten. Das erfordert eine personelle Ausstattung des Oberverwaltungsgerichts, die die Bildung der vom Gesetzgeber für die Bearbeitung dieser Verfahren vorgesehenen Senate für Wirtschaftssachen ermöglicht.

Quelle: Oberverwaltungsgericht für die Länder Berlin und Brandenburg, Pressemitteilung vom 22. März 2022

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