Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) schließen sich der Forderung der EU-Institutionen und der internationalen Gemeinschaft an, dass die russische Föderation den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf dem Territorium des ukrainischen Staates sofort beendet.

Alle Staaten müssen die grundlegenden internationalen Verpflichtungen, Werte, Prinzipien und Freiheiten respektieren, die in der Charta der Vereinten Nationen, der Satzung des Europarates, der Europäischen Menschenrechtskonvention, den weiteren Grundregeln des internationalen Völkerrechts, einschließlich des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, festgelegt sind.

Die BRAK und der DAV verurteilen ausdrücklich die Handlungen des russischen Staates, die die Souveränität und Integrität des ukrainischen Staates verletzen und gegen diese grundlegenden und allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts verstoßen. Die Achtung des Völkerrechts und der internationalen Verträge muss gewahrt und aufrechterhalten werden. In der derzeitigen tragischen Situation, in der sich das ukrainische Volk befindet, ist die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten von größter Bedeutung.

Die ungerechtfertigte militärische Invasion in einen souveränen Staat stellt einen ungeheuerlichen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa, aber auch auf die internationale Staatengemeinschaft dar.

Bruch des Völkerrechts muss vor Gericht

Die ukrainische Nation und das ukrainische Volk verdienen den Schutz der internationalen Rechtsordnung. Der DAV und die BRAK schließen sich vor diesem Hintergrund ausdrücklich dem Statement des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zum Krieg in der Ukraine an. Die BRAK und der DAV messen der Achtung der universellen Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität besondere Bedeutung bei und bestehen daher darauf, dass Europa ein Raum des Friedens, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bleiben muss.

Wir bringen insbesondere unsere Solidarität mit unseren ukrainischen Kolleginnen und Kollegen, den Richterinnen und Richtern und anderen Rechtsberufen in der Ukraine zum Ausdruck, die seit Jahren an der Umsetzung von rechtsstaatlichen Prinzipien arbeiten und nun, genauso wie die Bevölkerung, angegriffen werden.

Deutschland muss Rechtsfolgen des Krieges bedenken

Der DAV und die BRAK betonen außerdem, dass das Recht auf Asyl in diesem Zusammenhang respektiert und gewährleistet sowie den Bedürftigen humanitäre Hilfe gewährt wird. Wir begrüßen die Planungen der EU-Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen im Bereich des Grenzschutzes und des Asyls zu ergreifen, um Menschen zu helfen, die vor Konflikten und Gewalt fliehen. Wir begrüßen ausdrücklich die bereits erfolgte Verlängerung des visumfreien Aufenthalts im Bundesgebiet für ukrainische Staatsangehörige sowie die geplante zeitnahe Aktivierung der sogenannten EU-„Massenzustrom“-Richtlinie seitens des Rates der Justiz- und Innenminister der EU, der diesen Donnerstag tagen wird. Klar ist auch, dass es in Anbetracht der Lage keine Auslieferungen nach Russland oder Belarus geben darf.

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V. und Bundesrechtsanwaltskammer, Pressemitteilung vom 1. März 2022

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