Beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg ist am 17. Januar 2022 ein Organstreitverfahren der FDP-Landtagsfraktion gegen den Landtag von Baden-Württemberg eingegangen. Die Antragstellerin beanstandet die Beschlüsse des Landtags vom 21. Juli 2021 über das „Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2021“ und über das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg“. Nach Auffassung der Antragstellerin verletzen diese Beschlüsse sowohl ihre Rechte als auch Rechte des Landtags, insbesondere das Budgetrecht, den Mechanismus der sog. Schuldenbremse sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.


Der Verfassungsgerichtshof wird dem Landtag in einem ersten Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag geben.

Quelle: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 18. Januar 2022

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