zum Urteil im sog. Tiergartenmord-Prozess erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Das Kammergericht hat gestern ein Urteil im sog. Tiergartenmord-Prozess gesprochen. Das Gericht hat sich in einem rechtsstaatlichen Verfahren dezidiert mit dem Fall auseinandergesetzt, 56 Tage verhandelt, 47 Zeugen und zehn Sachverständige gehört. Im Anschluss daran hat es den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sowie festgestellt, dass der Angeklagte beim Mord in staatlichem russischen Auftrag gehandelt hat. Ich habe größtes Vertrauen in unseren Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der deutschen Justiz bei dieser Entscheidung. Es ist für den deutschen Staat nicht hinnehmbar, dass ein ausländischer Staat in Deutschland Menschen im öffentlichen Raum töten lässt. Aus diesem Grund stehe ich wie der Bundeskanzler hinter der entschiedenen Reaktion von Außenministerin Baerbock.“

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2021

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