Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die an die Stelle eines Strafurteils tritt. Die Besonderheit liegt darin, dass keine Hauptverhandlung vor einem Richter abgehalten wird. Der Strafbefehl ist nur bei Vergehen zulässig und steht, wenn dieser rechtskräftig wird einem Strafurteil gleich.

Wie wird ein Strafbefehl erlassen?

Der Strafbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei Gericht beantragt anstelle Anklage zu erheben. Der Richter prüft den Tatvorwurf und erlässt den Strafbefehl wenn er den Tatvorwurf für erwiesen hält. Hat der Richter Zweifel an dem Tatvorwurf oder möchte sich ein persönliches Bild vom Beschuldigten machen, beraumt er eine Hauptverhandlung an.

Welche Rechtsfolgen können in einem Strafbefehl festgesetzt werden?

In einem Strafbefehl können gegen den Beschuldigten folgende Rechtsfolgen festgesetzt werden:

  • Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr (nur wenn Aussetzung zur Bewährung und der Beschuldigte einen Verteidiger hat)
  • Geldstrafe (am häufigsten)
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu 2 Jahre

Wie kann sich der Beschuldigte gegen einen Strafbefehl wehren?

Der Beschuldigte kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehl Einspruch gegen diesen einlegen. Dieser hat zur Folge, dass eine Hauptverhandlung abgehalten wird. Der Strafbefehl dient der Staatsanwaltschaft dann quasi als Anklageschrift. Das Gericht ist nicht an die ursprüngliche Rechtsfolge im Strafbefehl gebunden, es kann also durchaus eine höhere Strafe verhängen. Der Beschuldigte kann jedoch den Einspruch auch auf bestimmte Punkte wie beispielsweise die Rechtsfolge beschränken.

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