Obwohl ihn das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt darauf aufmerksam gemacht haben soll, dass er strafbare Handlungen begeht, soll ein Youtuber von Oktober 2021 bis Mai 2022 51 Mal an illegalen Glücksspielen bei Online-Casinos teilgenommen zu haben und jedenfalls 37 Mal auf den von ihn betriebenen Kanälen auch Werbung für diese gemacht zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft daher nun einen Strafbefehl gegen ihn erlassen.


Die Gesamtgeldstrafe für die 51 Taten der Beteiligung an einem öffentlichen Glücksspiel, da-von in 37 Fällen in Tateinheit mit Werbung für öffentliches Glücksspiel, beläuft sich dabei auf insgesamt 120 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe legte das Gericht aber antragsgemäß auf 4.000 Euro fest. Grundlage dafür waren die Bekundungen des Angeschuldigten, der 2022 auch als Markenbotschafter einer Erotikmesse fungierte, zur Höhe seiner Einnahmen in sozialen Medien, bei denen zu seinen Gunsten noch ein Abschlag vorgenommen wurde. Die Ge-samtgeldstrafe beläuft sich somit aber gleichwohl auf 480.000 Euro.

Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 7. Februar 2023

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