10,4 Millionen Stück unversteuerte Zigaretten stellte eine Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel am 24. Mai 2024 bei einer zollrechtlichen Kontrolle am Skandinavienkai in Lübeck-Travemünde sicher.

Die Zöllner bestreiften abends das Hafengelände und kontrollierten unbegleitete Trailer, die mit der Fähre aus Lettland nach Lübeck-Travemünde verbracht worden waren. Ihr Blick fiel dabei auf einen mit litauischen Kennzeichen versehenen Kühltrailer, der laut Anmeldung verderbliche Lebensmittel transportierte und durch ein Bügelschloss und eine Firmenplombe gesichert war.

Zeitgleich erschien eine mit litauischen Kennzeichen versehene Zugmaschine, die den Stellplatz des Trailers und die davorstehenden Zöllner langsam passierte, dann aber vorbeifuhr und auch das Anhaltesignal der Zollbeamten missachtete.

Die Zöllner fuhren der Zugmaschine hinterher und konnten den Fahrer zum Anhalten bewegen. Der litauische Fahrer wirkte sichtlich nervös und erklärte, den besagten Trailer aufnehmen zu wollen.

„Laut Anmeldung sollten verderbliche Lebensmittel von Estland nach Frankreich transportiert werden“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Der 58-jährige Fahrer gab an, den Schlüssel für das Bügelschloss des Trailers zu besitzen, und da er immer nervöser wurde, entschlossen sich die Zöllner zu einer Intensivkontrolle.

„Der Trailer war ausschließlich mit Europaletten beladen, auf denen mit weißer Folie umwickelte Kartons standen. Die Kartons enthielten mit kyrillischer Schrift und mit weißrussischen Steuerzeichen versehene Zigaretten der Marke „NZ“; insgesamt 10,4 Millionen Zigaretten“, so Oder weiter.

Gegen den litauischen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet.

„Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 1,8 Millionen Euro“, so Oder.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg -Dienstsitz Kiel- im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Zusatzinformationen:

Unbegleitete Güterbeförderung ist im vorliegenden Fall der Transport von Fracht in einem Trailer ohne Zugmaschine. Der Trailer wird am Kai des Auslauf-Hafens abgestellt. Anschließend wird er von einem Schlepper oder einer Zugmaschine von der Hafengesellschaft auf das Schiff hinauf- und am Zielort wieder heruntergelassen.

Eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Schon der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar.

(c) HZA Kiel, 03.06.2024

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