Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis
Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 27.06.2023 (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann. Der Beschwerdeführer, dem die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen durch das Amtsgericht Celle…