Kein Schadensersatz für ehemalige Dezernentin des Kreises Recklinghausen
Einer ehemaligen Dezernentin des Kreises Recklinghausen steht gegenüber diesem kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen heute entschieden. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage vom Kreis Recklinghausen als Dienstherrn Schadensersatz wegen einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht. Aufgrund eines vom ehemaligen Landrat betriebenen Disziplinarverfahrens wurde…