Inobhutnahme eines 11-jährigen Jungen war rechtswidrig
Mit Urteil vom 24.08.2023 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen auf Antrag eines Vaters festgestellt, dass die Inobhutnahme eines damals 11-jährigen Kindes im Jahr 2020 rechtswidrig war (2 A 107/22). Das heute 14-jährige Kind leidet u.a. an Störungen des Sozialverhaltens, Entwicklungsstörungen und unterdurchschnittlichen Lern- und Leistungsmöglichkeiten. Seit dem Jahr 2019 ist ihm Pflegegrad…