Karlsruhe bestätigt lebenslange Strafe nach tödlicher Fahrt im Taunus
Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil gegen einen Autofahrer bestätigt, der 2015 bei einem Hoffest im Taunus eine Frau überfahren und getötet hatte. Die Revision blieb erfolglos; das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist rechtskräftig.