14:00 Uhr: OLG Zweibrücken – Verhandlungstermin „Öffnen einer Filiale an Feriensonntagen“

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat über die Frage zu entscheiden, ob das Öffnen der Filiale der Beklagten in einem Outletcenter nahe eines für den kommerziellen Flugverkehr geschlossenen Flughafens an Feriensonntagen eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt und deshalb zu unterlassen ist.

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