09:00 Uhr: BGH – Verkündungstermin „Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer“

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem die Wohnungseigentümer darüber streiten, ob nach einem im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetretenen Leitungswasserschaden der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich oder von dem geschädigten Wohnungseigentümer allein zu tragen ist.

11.00 Uhr: Arbeitsgericht Köln – Verhandlungstermin „Lapaczinski ./. 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA“

Der bei der Beklagten als Teambetreuer/Teammanager tätige Kläger wendet sich mit seiner Klage unter anderem gegen eine Kündigung aus März 2022.

17.30 Uhr: BMJ Berlin – Podiumsdiskussion zum 75. Jahrestag des Nürnberger Juristenprozesses

Vor 75 Jahren, vom 17. Februar bis zum 4. Dezember 1947, fand der sogenannte Nürnberger Juristenprozess als dritter Nürnberger Nachfolgeprozess statt. Gemeinsam mit den angeklagten Juristen standen der Missbrauch und die Pervertierung des Rechts zur Verwirklichung verbrecherischer Ziele vor Gericht. Der Nürnberger Juristenprozess ist die erste und einzige systematische Aufarbeitung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen der Justiz und der Justizverwaltung während des Nationalsozialismus. Das Versagen einer ganzen Juristengeneration wurde damit dokumentiert. 

 

Das Bundesministerium der Justiz hat eigens einen Dokumentarfilm über den Nürnberger Juristenprozess produziert, der nach der Begrüßung durch den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann und dem Leiter des Memorium Nürnberger Prozesse, Dr. Imanuel Baumann, erstmals öffentlich vorgeführt wird. In diesem werden bisher unveröffentlichte und vom Memorium Nürnberger Prozesse zur Verfügung gestellte Originalfilmsequenzen des Prozesses gezeigt. 

 

Was bedeutet der Nürnberger Juristenprozess für das Berufsethos von Juristinnen und Juristen heute? Diese und weitere Fragen diskutiert Dr. Hendrik Wieduwilt im Anschluss an die Filmvorführung mit

 

  • dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth,
  • der Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg,
  • der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb,
  • sowie mit Prof. Dr. Christoph Safferling.

 

Gegenstand der Diskussion ist zudem die Frage, wie die nunmehr verpflichtende Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht in der juristischen Ausbildung erfolgen soll. Kann die frühe Auseinandersetzung mit dem Missbrauchspotenzial des Rechts die Resilienz des Rechtsstaats und der Demokratie effektiv verbessern?

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