
Schleswig, 6. November 2026 (JPD) – Der Bau des geplanten Logistikzentrums in Ellerau bleibt vorerst gestoppt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Antrag der Bauherrin auf Abänderung einer früheren Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts abgelehnt. Auch die angekündigte Reduzierung des Schwerlastverkehrs rechtfertige keine Aufhebung des Baustopps (Az. 2 B 20/23).
Das Oberverwaltungsgericht hatte den Bau 2024 wegen einer nicht gesicherten verkehrlichen Erschließung vorläufig gestoppt. Ursprünglich waren bis zu 1.600 Lkw-Fahrten täglich vorgesehen. Die Bauherrin erklärte daraufhin einen Teilverzicht auf die Baugenehmigung und reduzierte die geplanten Fahrten auf 780.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist dieser Teilverzicht unwirksam, da die Änderung den Wesensgehalt des genehmigten Vorhabens betrifft. Erforderlich sei eine Änderungsgenehmigung durch den Kreis Segeberg, die bislang weder beantragt noch erteilt wurde. Über die materielle Zulässigkeit des reduzierten Vorhabens entschied das Gericht nicht.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht ist möglich.


