Jüdisches Leben: Gedenkversammlung zum 9. November darf auf Bautzener Kornmarkt stattfinden

Dresden, 6. November 2026 (JPD) – Die Gedenkversammlung „Gedenken an das jüdische Leben in der Stadt Bautzen“ darf am 9. November 2026 wie geplant auf dem Kornmarkt stattfinden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat einem Eilantrag des Veranstalters gegen eine Beschränkung durch das Landratsamt Bautzen stattgegeben (Az. 6 L 918/26).

Die Versammlungsbehörde hatte wegen einer regelmäßig stattfindenden Montagsmahnwache eine Verlegung der Gedenkveranstaltung oder deren vorzeitige Beendigung verlangt. Nach Auffassung des Gerichts wurde dabei der besonderen historischen Bedeutung des Veranstaltungsortes und -zeitpunkts nicht ausreichend Rechnung getragen.

Auf dem Kornmarkt waren am 10. November 1938 jüdische Einwohner nach den Novemberpogromen zusammengetrieben und öffentlich gedemütigt worden. Dieser unmittelbare historische Bezug rechtfertige eine besondere Gewichtung der Gedenkversammlung. Der bei konkurrierenden Versammlungen grundsätzlich geltende Prioritätsgrundsatz dürfe nicht schematisch angewandt werden.

Gegen den Beschluss kann der Landkreis Bautzen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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