Kammergericht verurteilt IS-Rückkehrerin zu drei Jahren und drei Monaten Haft

Berlin, 6. November 2026 (JPD) – Das Kammergericht Berlin hat eine 35-jährige deutsche Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 2. Strafsenat hielt zugleich den bestehenden Untersuchungshaftbefehl aufrecht (Az. 2 St 1/26).

Nach den Feststellungen des Gerichts reiste die Angeklagte im Dezember 2014 nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Sie lebte zunächst mit ihrem damaligen Partner in einer vom IS bereitgestellten Wohnung und später in Frauenhäusern der Organisation. Zudem überzeugte sie eine damals 18-jährige Freundin aus Berlin von einer Ausreise nach Syrien. Deren Verbleib ist bis heute ungeklärt.

Im März 2019 ergab sich die Angeklagte kurdischen Kräften und wurde im Lager Al-Hol interniert. Nach ihrer Flucht in die Türkei reiste sie im April 2026 nach Deutschland ein und wurde festgenommen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

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