ERFURT/BERLIN, 5. November 2026 (JPD) – Das Bundesarbeitsgericht befasst sich heute mit zwei Kündigungen wegen des Austritts aus der katholischen Kirche. Ab 10 Uhr verhandelt der Zweite Senat über die Entlassung einer Mitarbeiterin eines katholischen Frauen- und Fachverbandes, die in der Schwangerschaftsberatung tätig war (Az. 2 AZR 196/22). Der Arbeitgeber hatte ihr nach dem Kirchenaustritt außerordentlich und hilfsweise ordentlich gekündigt. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen kirchliche Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit ihrer Beschäftigten verlangen dürfen.
Um 11 Uhr folgt ein weiteres Verfahren zur Kündigung eines Chorleiters nach dessen Kirchenaustritt (Az. 2 AZR 34/25). Auch hier geht es um das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und dessen Grenzen im Arbeitsverhältnis. Für beide Verfahren sind mündliche Verhandlungen angesetzt.
Im Bundestag steht ab 17.35 Uhr die abschließende Beratung über eine Änderung des Tierschutzgesetzes auf der Tagesordnung. Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6809) sieht eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen vor. Die Aufzeichnungen sollen behördliche Kontrollen erleichtern und Verstöße gegen Tierschutzvorschriften besser nachweisbar machen.



