Kaufoption für einen Euro macht Solaranlagen-Miete nicht zum Verbraucherkredit

Stuttgart, 3. November 2026 (JPD) – Ein langfristiger Mietvertrag über eine Photovoltaikanlage wird nicht allein deshalb zum Verbraucherkredit, weil der Mieter die Anlage nach Vertragsende für einen Euro erwerben kann. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden und die Berufung eines Hauseigentümers zurückgewiesen (Az. 6 U 50/26).

Der Kläger hatte eine Solaranlage mit Batteriespeicher für 20 Jahre gemietet. Anschließend kann er sie für einen Euro kaufen oder gegen eine vereinbarte Abbaupauschale zurückgeben. Er argumentierte, der Kauf sei wirtschaftlich zwingend und der Vertrag deshalb wie ein Ratenkauf zu behandeln. Unter Berufung auf Verbraucherschutzvorschriften verlangte er eine erhebliche Reduzierung seiner Monatsraten.

Der 6. Zivilsenat verneinte eine rechtliche Kaufverpflichtung. Entscheidend sei, dass der Kläger auch bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auf den Erwerb verzichten könne.

Ab dem 20. November 2026 werden nach einer Gesetzesänderung auch neu abgeschlossene Verträge mit bloßer Kaufoption von § 506 BGB erfasst. Für den Altvertrag gilt dies nicht. Über die Wirksamkeit der vereinbarten Abbaupauschale und einer Schadensersatzklausel entschied das Gericht aus prozessualen Gründen nicht.

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