Bundesgerichtshof: Annett Schulze verstärkt den XI. Zivilsenat

Karlsruhe, 2. November 2026 (JPD) – Der Bundespräsident hat die bisherige Richterin am Brandenburgischen Oberlandesgericht Annett Schulze zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Die 53-jährige Juristin wurde vom Präsidium des Bundesgerichtshofs dem XI. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständig ist.

Schulze trat im Mai 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Brandenburg ein. Nach verschiedenen Stationen an Amts- und Landgerichten wurde sie im März 2005 zur Richterin am Amtsgericht Bernau ernannt. Es folgten mehrere Abordnungen, unter anderem an das Landgericht Potsdam und das brandenburgische Justizministerium.

Im September 2016 übernahm Schulze die Leitung des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder). Von Oktober 2021 bis August 2022 war sie an das Brandenburgische Oberlandesgericht abgeordnet. Im August 2022 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht, wo sie zuletzt einem Zivilsenat angehörte. Mit ihrer Ernennung wechselt Schulze nun an das oberste deutsche Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

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