29. Oktober 2026: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über BND-Akten zu „Fix und Foxi“-Erfinder und Auskünfte zu Geheimdienstgesprächen

LEIPZIG (JPD) – Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute in zwei Verfahren mit presserechtlichen Auskunftsansprüchen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND). Im Mittelpunkt stehen die Grenzen staatlicher Geheimhaltung und das Informationsrecht der Presse.

Ab 9 Uhr verhandelt der 10. Senat über Auskünfte zu einer möglichen Zusammenarbeit des BND mit dem früheren Comicverleger Rolf Kauka, dem Schöpfer von „Fix und Foxi“ (Az. 10 A 4.25). Nach Angaben der klagenden Zeitung Bild verweigert der Geheimdienst seit Jahren Informationen über die historischen Verbindungen. Auch umfangreiche Aktenbestände sollen bislang unter Verschluss stehen. Bundesverwaltungsgericht+1

Um 10 Uhr folgen weitere Verfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen gegen den BND (Az. 10 A 5.25 u. a.). Dabei geht es unter anderem um Informationen zu vertraulichen Hintergrundgesprächen mit Journalisten über die militärische Situation in der Ukraine. Die Verfahren berühren das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit, dem Schutz journalistischer Recherchen und staatlichen Geheimhaltungsinteressen. Für beide Verfahren sind Verhandlungstermine angesetzt; gesonderte Urteilsverkündungen sind nicht angekündigt.

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