27. Oktober 2026: BGH verhandelt über Facebook-Haftung – Staatsschutzprozesse und Windkraftstreit

KARLSRUHE/FRANKFURT AM MAIN/MANNHEIM (JPD) – Der Bundesgerichtshof befasst sich heute mit der Haftung sozialer Netzwerke für rechtswidrige Nutzerinhalte. Ab 9.30 Uhr verhandelt der VI. Zivilsenat (Az. VI ZR 64/24) über Ansprüche einer Bundestagsabgeordneten gegen Facebook wegen eines verbreiteten Falschzitats. Im Mittelpunkt stehen die Prüf- und Löschpflichten der Plattform sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Eine Urteilsverkündung ist nicht angekündigt.

Am Oberlandesgericht Frankfurt werden zwei bedeutende Staatsschutzverfahren fortgesetzt. Ab 9.30 Uhr stehen neun Angeklagte vor Gericht, denen unter anderem die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, die einen gewaltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung geplant haben soll (Az. 8 St 2/23). Um 10 Uhr wird zudem ein Spionageprozess gegen drei Angeklagte fortgesetzt. Sie sollen im Auftrag eines russischen Geheimdienstes einen Ukraine-Kämpfer ausgespäht haben (Az. 5 St 3/25).

Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim geht es ab 10.30 Uhr um die Genehmigung zweier Windkraftanlagen (Az. 10 S 368/25). Eine Naturschutzvereinigung klagt wegen möglicher Auswirkungen auf Fledermäuse und Auerhühner. Streitpunkt sind insbesondere die vorgesehenen Schutzmaßnahmen.

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