28. Oktober 2026: BGH verhandelt über Diesel-Rechtsschutz – OLG Frankfurt prüft Überziehungszinsen von Banken

KARLSRUHE/FRANKFURT AM MAIN (JPD) – Der Bundesgerichtshof befasst sich heute mit der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen bei Klagen im Dieselskandal. Ab 9 Uhr verhandelt der IV. Zivilsenat (Az. IV ZR 155/25) darüber, welche höchstrichterlichen Entscheidungen bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um die Frage, ob spätere Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs auch dann maßgeblich sind, wenn die Versicherung den Deckungsschutz zuvor wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt hatte. Eine Urteilsverkündung ist nicht angekündigt.

Am Oberlandesgericht Frankfurt beginnt um 10 Uhr eine mündliche Verhandlung über Zinsklauseln bei geduldeten Kontoüberziehungen (Az. 17 UKl 1/25). Ein Verbraucherverband wendet sich gegen Vertragsbedingungen einer deutschen Großbank. Nach seiner Auffassung sind die Klauseln intransparent, weil Kunden nicht eindeutig erkennen könnten, welche Zinsbelastung bei einer Kontoüberziehung entsteht. Das Verfahren wird als erstinstanzliche Verbandsklage geführt und könnte Bedeutung für die Gestaltung entsprechender Bankklauseln haben.

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