
Köln, 28.10.2026 (JPD) – Die von der Stadt Bonn angeordnete neue Verkehrsführung auf der Oxfordstraße ist voraussichtlich rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln gab mit Beschluss vom 28. Oktober 2026 den Eilanträgen mehrerer Fahrradfahrer statt (Az. 18 L 1982/26). Nach Auffassung des Gerichts fehlt eine ausreichende Tatsachengrundlage für die verkehrsrechtliche Anordnung.
Hintergrund ist die Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke (Nordbrücke) Anfang Juni 2026. Die Stadt Bonn ging davon aus, dass dadurch die Verkehrsbelastung auf der Oxfordstraße gestiegen sei. Sie ordnete deshalb eine Neuaufteilung des Straßenraums an, um dem Autoverkehr wieder zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung zur Verfügung zu stellen. Der Radverkehr sollte über Nebenstraßen geführt werden.
Mehrere Radfahrer erhoben dagegen Klage und beantragten vorläufigen Rechtsschutz. Sie machten geltend, dass ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Das Verwaltungsgericht beanstandete insbesondere die unzureichende Ermittlung der tatsächlichen Verkehrsverhältnisse. Die Stadt habe die Ergebnisse einer zweitägigen Verkehrszählung weder zur Leistungsfähigkeit der Straße noch zu den bereits bestehenden Stauproblemen in Beziehung gesetzt.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.


