
München, 27. Oktober 2026 (JPD) – Die im NSU-Prozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Beate Z. muss mindestens 24 Jahre in Haft bleiben. Das hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München am 23. Oktober 2026 entschieden. Zugleich lehnte das Gericht eine Aussetzung der weiteren Strafvollstreckung zur Bewährung ab.
Die 51-Jährige war 2018 unter anderem wegen zehnfachen Mordes und Mitgliedschaft in der rechtsterroristischen Vereinigung NSU verurteilt worden. Angesichts der außergewöhnlich hohen Schuldschwere sei eine Entlassung nach der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nicht gerechtfertigt.
Zugunsten der Verurteilten berücksichtigte das Gericht ihre beanstandungsfreie Führung im Strafvollzug, ihre Distanzierung vom nationalsozialistischen Gedankengut sowie ihr nachträgliches Eingeständnis von Beteiligungshandlungen. Diese Entwicklung rechtfertige jedoch keine kürzere Mindesthaftdauer.
Die Festlegung auf 24 Jahre bedeutet keine automatische Entlassung. Voraussetzung bleibt eine positive Kriminalprognose. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig; Verteidigung und Bundesanwaltschaft können sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.





