OLG München verurteilt IS-Mitglied zu drei Jahren und drei Monaten Haft

München, 06.10.2026 (JPD) – Das Oberlandesgericht München hat einen 48-jährigen Iraker wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Staatsschutzsenats schloss sich der Angeklagte dem IS an und arbeitete von Mai 2016 bis Oktober 2017 in einer Werkstatt der bewaffneten Streitkräfte der Organisation. Für seine Tätigkeit erhielt er nach Überzeugung des Gerichts eine Vergütung.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Das Gericht stützte seine Überzeugung insbesondere auf sogenannte „IS-Listen“, die dem Bundeskriminalamt vom FBI übermittelt worden waren. Darin fanden sich nach Angaben des Senats mehrere Merkmale, die eine Zuordnung zum Angeklagten ermöglichten.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht unter anderem die lange zurückliegende Tatzeit sowie die bisherige Straffreiheit des Angeklagten. Strafschärfend wertete es die besondere Gefährlichkeit des IS und die Dauer der Mitgliedschaft.

Der Senat ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

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