
Wiesbaden, 21. Oktober 2026 (JPD) – Hessen soll künftig die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern nach dem Gewaltschutzgesetz für ganz Deutschland übernehmen. Alle 16 Bundesländer haben einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Dieser soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten, sofern die Länderparlamente zustimmen.
Die Überwachung erfolgt durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) und die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung. Mit der Neuregelung können künftig auch Familiengerichte elektronische Fußfesseln zur Überwachung von Näherungs- und Kontaktverboten anordnen. Die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen treten ebenfalls zum 1. Juli 2027 in Kraft.
Hessens Justizminister Christian Heinz rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Überwachungsfälle. Deshalb soll die bislang mit 31 Beschäftigten besetzte Überwachungsstelle erheblich ausgebaut werden. Im Haushalt 2026 wurden bereits 50 zusätzliche Stellen geschaffen, weitere 24 sind für 2027 vorgesehen.
Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnete den Staatsvertrag als wichtigen Schritt für einen besseren bundesweiten Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Die Kosten der Überwachungsstelle werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt.






