Liedtexte bleiben trotz KI-Einsatz urheberrechtlich geschützt

Frankfurt am Main, 20. Oktober 2026 (JPD) – Ein selbst geschriebener Liedtext kann auch dann urheberrechtlich geschützt bleiben, wenn bei der späteren Musikproduktion Künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Entscheidend ist, dass wesentliche kreative Elemente der ursprünglichen Fassung erhalten bleiben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 11 U 2/26).

Eine Frau hatte Unterlassungsansprüche gegen die Veröffentlichung eines Liedes geltend gemacht, dessen Text nach ihren Angaben von ihr stammte. Die Beklagte bestritt die Urheberschaft und behauptete, der Text sei mithilfe Künstlicher Intelligenz entstanden.

Das OLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts zugunsten der Klägerin. Diese habe glaubhaft gemacht, den ursprünglichen Liedtext eigenständig geschaffen zu haben. Die vorgelegten Indizien für eine KI-Generierung überzeugten dagegen nicht.

Ob die Software „Suno-AI“ den Text später mitbearbeitet habe, könne offenbleiben. Die maßgeblichen schöpferischen Elemente seien auch in der veröffentlichten Fassung enthalten gewesen.

Das Urteil vom 1. Oktober 2026 ist im Eilverfahren ergangen und nicht anfechtbar.

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