
Wiesbaden, 19. Oktober 2026 (JPD) – Die Umweltspur am Kaiser-Friedrich-Ring in Wiesbaden darf weiterhin von Bussen befahren werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt, der wegen erheblicher Erschütterungen in seiner Wohnung eine vorübergehende Sperrung bis zur Reparatur der Fahrbahn erreichen wollte.
Der Antragsteller hatte sich auf Gutachten gestützt, wonach vorbeifahrende Busse aufgrund des schlechten Straßenzustands unzumutbare Erschütterungen verursachten. Nach Auffassung des Gerichts fehlten jedoch aktuelle Messungen. Die Stadt hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Umweltspur im Juni 2026 von 40 auf 30 km/h reduziert. Ob die Grenzwerte weiterhin überschritten würden, sei nicht belegt.
Selbst eine Überschreitung begründe keinen automatischen Anspruch auf eine Sperrung. Der Straßenverkehrsbehörde stehe ein Ermessen zu. Dabei müsse sie auch mögliche Verkehrsverlagerungen und zusätzliche Belastungen anderer Anwohner berücksichtigen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
VG Wiesbaden, Beschluss vom 16. Oktober 2026 – 1 L 2509/26.WI




